Leipzig (dpa) - Die Rundfunkgebühr für internetfähige Computer bleibt bestehen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klagen von zwei Rechtsanwälten und einem Studenten abgewiesen. Sie wollten die Gebühr von 5,76 Euro pro Monat nicht zahlen. Sie hatten argumentiert, dass sie die Computer ...

Kommentare

Diese News wurde leider noch nicht kommentiert.
Hier kannst du einen Kommentar abgeben.
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News