Sittensen (dpa) - Ein Rentner muss wegen der tödlichen Schüsse auf einen flüchtenden jungen Räuber keine Konsequenzen fürchten. Die Staatsanwaltschaft in Stade stellte die Ermittlungen gegen den Jäger ein. Der Mann habe in Notwehr gehandelt, so die Behörde. Fünf junge Männer hatten den Rentner im ...

Kommentare

(7) Stiltskin · 28. Juli 2011
Es fehlt nur noch, daß die ersten bald dafür plädieren, daß Schußwaffen für jeden zugänglich werden, und Streitigkeiten generell nach Wildwestmanier 'gelöst' werden. Sicher, jeder hat das Recht, Eigentum und Leben zu schützen, und einen direkten Angriff nötigenfalls mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln abzuwehren. Wie die Situation vor den tödlichen Schüssen war, ob der Rentner von mehreren Angreifern bedrängt wurde- wissen wir nicht. Und dann bleiben, bezüglich der Schüsse, Fragen offen.
(6) BranVan · 28. Juli 2011
Ich denke, der Richter hat den Tatablauf so genau wie möglich rekonstuiert. Normalerweise kann ein Schuss in den Rücken keine Notwehr mehr sein aber der Richter ist zu einem anderen Schluss gekommen. @4 Das klingt sehr nach Rache und Selbsjustiz. Ich bin froh, dass wir über solche Sachen hinweggekommen sind.
(5) ExBW · 28. Juli 2011
Tut mir leid, aber ich versteh's nicht. Wenn der Junge in den Rücken getroffen wurde, war der Rentner in dem Moment doch nicht mehr akut bedroht? Ich war eigentlich immer davon ausgegangen, dass der Notwehrparagraph äußerst streng ausgelegt wird.
(4) k239677 · 28. Juli 2011
@3 na in den Rücken schießen ist dann auch erlaubt, der bricht nie wieder ein und die Komplizen auch nicht. Noch mehr von solchen Jägern und die Einbrecher überlegen es sich dreimal :)
(3) k293295 · 28. Juli 2011
@1: Du weißt aber schon, daß er nem Flüchtenden in den RÜCKEN schoß? @2:Solange der Täter in der Tatsituation ist, kannst Du Dich (und Dein Eigentum) verteidigen) - auch Dein Hund darf das.
(2) k121632 · 28. Juli 2011
Der Sachverhalt ist im Text vermutlich nicht vollständig wiedergegeben. Er muss schon bedroht worden sein - ansonsten trifft dich in Deutschland immer eine Mitschuld - selbst wenn dein Hund einen Einbrecher in deinen eigenen vier Wänden verletzt oder tötet. So ist die Rechtsprechung hier in Deutschland...
(1) k416392 · 28. Juli 2011
Richtiges Urteil! Er wurde in seinem Haus überfallen, geschlagen und mit einer Waffe bedroht. Dann darf man sich doch wohl zur Wehr setzen und auch schiessen (mit Waffenschein). Wenn ein Täter dann getroffen wird, hat er selbst Schuld!
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News