(lifepr) Düsseldorf, 31.10.2014 - Wenn eine Reise nicht das hält, was die Werbeaussage verspricht, kann es sich um kleinere Mängel, aber auch um unzumutbare Zustände handeln. Dann treten die Regeln der Reisepreisminderung in Kraft. Dabei handelt es sich um die Festlegung der Prozentsätze, um die ein ...