(pressebox) Bad Kreuznach, 30.11.2016 - Spätestens ab dem 01. Januar 2017 dürfen in Deutschland nur noch elektronische Kassensysteme eingesetzt werden, die Einzelumsätze aufzeichnen und unveränderbar abspeichern. Alle vorhandenen elektronischen Kassensysteme müssen bis zum Jahresende, also dem 31. ...