Berlin (dpa) - Auch nach dem Karlsruher Urteil zum EU- Reformvertrag halten Deutschland und die Europäische Union am Zeitplan für die noch ausstehende Billigung der neuen Rechtsbasis fest. Die Kläger werteten den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts am Dienstag als Bestätigung ihrer Bedenken. ...