Berlin (dts) - Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Sicherungsverwahrung von Schwerststraftätern ist nach Auffassung der Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) kaum umsetzbar. Der Göttinger Psychiater Jürgen L. Müller, Leiter der Forensik in der DGPPN, ...

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