(lifepr) Berlin, 29.06.2015 - Immer wieder kommt es vor, dass die Auswertung von Geschwindigkeitsmessungen nicht durch Behörden, sondern faktisch durch private Firmen durchgeführt wird. In einem solchen Fall hat das Amtsgericht Kassel nun ein „Beweisverwertungsverbot“ für die fragliche Messung mit ...