Düsseldorf (dts) - Pflegekassen, die länger als fünf Wochen für eine Entscheidung über Pflegeleistungen brauchen, müssen künftig Strafe zahlen. "Nach Fristablauf" müsse die Kasse "für jeden Tag Verzögerung zehn Euro an den Antragsteller zahlen", heißt es im Gesetzentwurf zur Pflegereform, der der ...

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