(lifepr) Berlin, 01.10.2014 - Nutzer der Fotoplattform Pixelio können aufatmen: Entgegen eines vieldiskutierten Urteils aus dem Frühjahr 2014 muss der Urheber eines von diesem Portal geladenen Bildes nun doch nicht im Wege eines Wasserzeichens direkt auf dem Bild genannt sein. Dies geht aus einer ...