@
1 Witzbold! ;-) Der Schäfer wird es sicher nicht in Kauf nehmen wollen, selbst zum "Straftäter" zu werden. Solange der Besitzer noch nicht ausfindig gemacht werden kann (Ermittlungen laufen noch), gilt der nette Schäfer nur als "Schaf-Hotelier" - und kann nicht als "Schlächter" fungieren. Nur, weil er das arme Tier netterweise wieder aufpeppelt, darf er es noch lange nicht wie sein Eigentum betrachten! ;-)