(lifepr) Düsseldorf, 01.03.2017 - Auch bei einer Lücke von mehr als einem Monat zwischen früherem Arbeitslosengeldbezug und befristeter Rente wegen Erwerbsunfähigkeit wird nach dem Ende des Rentenbezugs Arbeitslosengeld als neuer Anspruch begründet. Die Klägerin bezog ab 01.10.2010 mit ...