@
3
Das war auch nur meine ehrliche Meinung zu deinem Kommentar. Es macht in sofern einen Unterschied, als dass es völlig unlogisch ist, jemanden in seinem Herkunftsland für eine woanders begangene Straftat zu belangen. Sonst könnte man ja jeden nicht hier wohnhaften Straftäter einfach abschieben, nur um bloß keinen Aufwand zu generieren. Abgesehen davon, ging aus dem Bericht ja noch nicht einmal hervor, ob alle Beteiligten NUR die südkoreanische Staatsbürgerschaft haben.