Karlsruhe (dpa) - Abgehörte Selbstgespräche dürfen in den meisten Fällen nicht vor Gericht verwertet werden. Deshalb muss der Prozess um den sogenannten Mord ohne Leiche erneut aufgerollt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof. Das Landgericht Köln hatte vor zwei Jahren ein Trio wegen des ...