Leinenzwang, Tütenpflicht und Hundeführerschein in Berlin
(lifepr) Düsseldorf, 10.04.2015 - Für Berliner Schnauzen wird es ernst: Der Berliner Senat hat ein neues Hundegesetz verabschiedet, nach dem allen Vierbeinern die Leinenpflicht droht. Zudem soll jeder, der mit einem Hund spazieren geht, verpflichtet werden, einen Hundekotbeutel mit sich zu führen. Nach Ansicht von ARAG Experten angesichts von 50 Tonnen Hundekot, die die rund 100.000 Vierbeiner täglich in Berlin produzieren, eine wohl gerechtfertigte Maßnahme. Doch keine Regel ohne Ausnahme: So sieht der Berliner Gesetzesentwurf vor, dass Hundebesitzer ihre Vierbeiner auf Gehwegen auch weiterhin ohne Leine laufen lassen dürfen, wenn sie einen Hundeführerschein absolviert haben. Und Hundehalter, die in den vergangenen sechs Jahren Tiere ohne Zwischenfall geführt haben, gelten nach Auskunft der ARAG Experten automatisch als sachkundig und benötigen keinen Schein. An dieser Stelle sei abschließend die ketzerische Frage nach der Kontrolle erlaubt: Mit chronisch überlasteten Ordnungsämtern bleibt diese wohl den ebenfalls überlasteten Kollegen von der Polizei überlassen.