Berlin (dpa) - Knallbunte Süßigkeiten und andere Lebensmittel, die bestimmte künstliche Farbstoffe enthalten, müssen ab morgen einen Warnhinweis auf der Packung tragen. Nach einer EU-Verordnung muss der Satz «kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen» mit aufgedruckt sein. Die ...

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