(lifepr) Düsseldorf, 26.01.2015 - Die Ausstellung eines Sparbriefs auf die Lebensgefährtin ist eine sogenannte unbenannte Zuwendung und keine Schenkung, wenn sie der Ausgestaltung und Erhaltung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft dienen soll. In dem vom Bundesgerichtshof (BGH) entschiedenen Fall ...

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