Das Landgericht Bonn entschied in seinem Urteil vom 10.01.2014 (AZ.: 5 O 189/13), dass es eine schuldhafte Pflichtverletzung sein kann, wenn der Spam-Ordner nicht jeden Tag überprüft wird, das erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke. Bei Spam oder Junk E-Mails handelt es sich normalerweise um ...

Kommentare

(1) Teufel100 · 05. September 2014
Letzter Absatz: Seit wann ist es bitte Pflicht, auf dem BRIEFKOPF eine E-Mail-Adresse anzugeben? Wenn ein Unternehmen keine betrieblichen E-Mail-Adressen besitzt, kann er auch keine Angeben. Pflicht ist die Angabe an anderen Stellen, wie zum Beispiel im Impressum, aber da kann man ja noch einen Halbsatz dazu schreiben, dass die Mail nicht als Geschäftskontakt gedacht ist.
 
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