(lifepr) Düsseldorf, 23.06.2017 - In der Zeit von 22.00 Uhr abends bis 6 Uhr morgens gilt hierzulande die Nachtruhe. Doch ARAG Experten weisen darauf hin, dass es – wie so oft – auch hierbei Ausnahmen gibt. Handelt es sich beispielsweise um Rollläden, die auch nach 22 Uhr abends heruntergelassen ...