München (dts) - Eine Münchener Kunstgalerie ist vor dem Münchener Oberlandesgericht einer Schadensersatzklage eines Künstlers um eine 22 Jahre alte Pommes unterlegen. Die Galeristen hätten ihre Aufbewahrungspflicht verletzt, so der Senat des Gerichts und ordnete deshalb in zweiter Instanz eine ...