(lifepr) Hamburg, 30.11.2016 - Arbeitszeit ist Arbeitszeit. Das heißt der Arbeitnehmer ist während dieser Zeit verpflichtet, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen und sie nicht für private Dinge zu nutzen. Anderenfalls kann die außerordentliche Kündigung aus wichtigen Grund ...

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