(lifepr) Düsseldorf, 28.04.2017 - ARAG-Experten weisen darauf hin, dass Sachzuwendungen an Mitarbeiter die Freigrenze von 44 Euro monatlich nicht übersteigen dürfen. Handelt es sich bei diesen Zuwendungen um Versandware, müssen laut Finanzgericht Baden-Württemberg auch Versand- und ...

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