Krankenkasse erhöht Leistungen für Osteopathie
BKK A.T.U zahlt bis zu 400 Euro pro Jahr
(lifepr) Bergkirchen, 14.04.2014 - Die BKK A.T.U erweitert ihre Leistungen für Osteopathie auf 80 Euro pro Sitzung für maximal fünf Behandlungen im Jahr. Der Vorstand der bundesweit geöffneten Betriebskrankenkasse, Andreas Schöfbeck, sagt: "Mit dieser Leistungserhöhung tragen wir dem steigenden Interesse unserer Versicherten an dieser sanften Heilmethode Rechnung."
Osteopathie - eine sinnvolle Ergänzung zur Schulmedizin
Ziel einer Osteopathiebehandlung ist es, Funktionsstörungen der Körpersysteme zu beseitigen. Dabei steht die ganzheitliche Betrachtung eines Patienten im Vordergrund. Osteopathie zählt zu den sanften Heilmethoden und wird von vielen Ärzten als sinnvolle Ergänzung zur schulmedizinischen Behandlung betrachtet.
Erstattung der Kosten für Osteopathie bei der BKK A.T.U
Voraussetzung für die Erstattung ist eine ärztliche Verordnung, die bescheinigt, dass die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu heilen, Krankheitsbeschwerden zu lindern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten. Zudem muss der behandelnde Osteopath eine Ausbildung vorweisen, die zum Beitritt in einen Berufsverband der Osteopathen berechtigt oder er muss selbst Mitglied in einem solchen Verband sein.
Informationen über Osteopathie bei der BKK A.T.U
Alle Informationen zur Kostenerstattung von Osteopathie-Behandlungen findet man im Internet unter www.bkk-atu.de. Eine persönliche Beratung bietet die BKK A.T.U unter der kostenfreien Servicenummer 0800 6648808 oder im Service-Center in der Hauptverwaltung in Bergkirchen, Münchner Weg 5 (GADA).
Osteopathie - eine sinnvolle Ergänzung zur Schulmedizin
Ziel einer Osteopathiebehandlung ist es, Funktionsstörungen der Körpersysteme zu beseitigen. Dabei steht die ganzheitliche Betrachtung eines Patienten im Vordergrund. Osteopathie zählt zu den sanften Heilmethoden und wird von vielen Ärzten als sinnvolle Ergänzung zur schulmedizinischen Behandlung betrachtet.
Erstattung der Kosten für Osteopathie bei der BKK A.T.U
Voraussetzung für die Erstattung ist eine ärztliche Verordnung, die bescheinigt, dass die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu heilen, Krankheitsbeschwerden zu lindern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten. Zudem muss der behandelnde Osteopath eine Ausbildung vorweisen, die zum Beitritt in einen Berufsverband der Osteopathen berechtigt oder er muss selbst Mitglied in einem solchen Verband sein.
Informationen über Osteopathie bei der BKK A.T.U
Alle Informationen zur Kostenerstattung von Osteopathie-Behandlungen findet man im Internet unter www.bkk-atu.de. Eine persönliche Beratung bietet die BKK A.T.U unter der kostenfreien Servicenummer 0800 6648808 oder im Service-Center in der Hauptverwaltung in Bergkirchen, Münchner Weg 5 (GADA).