(lifepr) Düsseldorf, 04.05.2015 - Gibt ein Online-Versandhändler im Impressum seiner Internetseite eine kostenpflichtige Rufnummer an, so stellt dies unter Umständen einen Wettbewerbsverstoß dar. Dies ist laut ARAG Experten zumindest dann der Fall, wenn Kosten bis zu 2,99 Euro pro Minute anfallen; ...