Düsseldorf, 13.12.2017 (lifePR) - Wenn junge Erwachsene einmal von zu Hause ausgezogen sind, ist die Kontrolle des Jobcenters bei weiteren Umzügen beschränkt. Eine erneute Genehmigung für einen Auszug von zu Hause ist dann nicht mehr erforderlich. In dem konkreten Fall hatte der 22 Jahre alte Kläger ...