Karlsruhe (dpa) - Ehemalige Heimkinder haben vorerst keinen Anspruch auf generelle Geldentschädigung wegen Misshandlungen in westdeutschen Kinderheimen zwischen 1949 und 1975. Die bestehenden Entschädigungsmöglichkeiten hätten Vorrang, entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Richter wiesen die ...