Leipzig (dts) - Im Rahmen des Kino.to-Prozesses hat das Leipziger Amtsgericht in seinem Urteil das Streaming von illegalen Filmkopien mit dem Herunterladen gleichgesetzt. Bei der Nutzung von Streaming-Plattformen würden dort zeitweise auch illegale Filmkopien heruntergeladen, hieß es zur Begründung. ...

Kommentare

Diese News wurde leider noch nicht kommentiert.
Hier kannst du einen Kommentar abgeben.
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News