Leipzig (dts) - Im Rahmen des Kino.to-Prozesses hat das Leipziger Amtsgericht in seinem Urteil das Streaming von illegalen Filmkopien mit dem Herunterladen gleichgesetzt. Bei der Nutzung von Streaming-Plattformen würden dort zeitweise auch illegale Filmkopien heruntergeladen, hieß es zur Begründung. ...