(lifepr) Düsseldorf, 17.12.2014 - Die Werbung für eine Brille mit dem hervorgehobenen Hinweis auf die kostenlose Abgabe einer Zweitbrille kann gegen das Heilmittelwerberecht verstoßen und daher unzulässig sein. Die beklagte Firma betreibt ein Optikerunternehmen mit zahlreichen Filialen. Sie ...