(pressebox) Berlin, 17.01.2017 - Wenn Unternehmen bei einem Messeveranstalter Standflächen für Ausstellungszwecke mieten, dürfen die entsprechenden Zahlungen nicht dem Gewerbeertrag des Unternehmens hinzugerechnet werden und damit die Gewerbesteuerzahlung erhöhen. Dies hat der Bundesfinanzhof in ...