(lifepr) Düsseldorf, 23.04.2014 - Ein Unternehmer, der bewusst gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) verstoßen hat, kann für seine Werkleistung keinerlei Bezahlung verlangen. Der Beklagte beauftragte die Klägerin 2010 mit der Ausführung von ...