Es gibt Internet-Händler, die gerne auf die Angabe der Mail-Adresse auf der Webseite verzichten und stattdessen nur ein Kontaktformular anbieten. Nach einem aktuellen Urteil des Kammergerichts Berlin (Aktenzeichen: 5 U 32/12), ist das jedoch nicht erlaubt. Es gilt: Die Angabe der E-Mail-Adresse ist ...

Kommentare

(4) k5250 · 01. September 2014
@1 Email als Nachweis gilt eh nicht: Brief oder Fax. @2 Wie schon gesagt sehr schwer zu schreiben Bitte um Kontakt unter ......!
(3) k85186 · 01. September 2014
@1: Wenn ich eine Email sende, habe ich die anschließend im gesendet-Ordner mit Datum und Uhrzeit als Nachweis. Ob und wann ich eine (automatische) Bestätigungsemail bekomme, liegt dagegen in den Händen des Empfängers.
(2) Triple-A · 01. September 2014
urteil ist völlig korrekt. oftmals kann man beim kontaktformular nur bestimmte (unpassende) betreffs auswählen oder die nachricht wird z.b. auf 400 zeichen begrenzt. darüber hab ich mich schon oft geärgert - ich will mein anliegen in freier form und unbegrenzt mitteilen - und das geht eben nur mit einer individuellen mail an eine bekannte email-adresse.
(1) k5250 · 01. September 2014
Die Begründung ist zu geil. Wo ist der Unterschied zwischen nem leeren Feld bei der Mail oder im Browser? Ob die Mail wirklich gesendet wurde löst man indem man ne automatische Benachrichtigung bekommt bei Eingang. Wer der Meinung ist 10 Seiten zu schreiben kann auch schreiben bitte um Kontakt unter ........! (Wobei mir noch nie der Platz dort ausgegenagen ist)
 
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