Köln, 14.08.2017 (lifePR) - Das Urteil macht zu Unrecht schlecht bewerteten Medizinern Hoffnung: Das Portal Jameda muss bei begründetem Verdacht, eine schlechte Bewertung entspreche nicht der Wahrheit, die Kommunikation zwischen Portal und Bewerter offenlegen. Bislang hatte dazu die z. B. die ...