Düsseldorf, 24.01.2018 (lifePR) - Internet- und Kabelfernsehkunden müssen bei Umzügen drei Monate ihren alten Vertrag weiterzahlen – auch wenn der Provider am neuen Wohnort nicht vertreten ist. Verbraucherschützer wollten durchsetzen, dass die Kunden schon vor dem Umzug kündigen dürfen, wenn ihr ...