(lifepr) Dieburg, 25.01.2014 - Betroffene Getgoods-Anleger werden ab dann voraussichtlich ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden können. BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu: ,,Anleger sollten auf jeden Fall ...