Hamburg (dpa) - Am hessischen Eliteinternat Odenwaldschule und in katholischen Einrichtungen kommen immer mehr Missbrauchsfälle ans Licht. Politiker - vor allem der christlichen Parteien - fordern schärfere Gesetze, um künftig auch in jahrzehntealten Missbrauchsfällen die Täter bestrafen zu können. ...

Kommentare

(4) Stiltskin · 08. März 2010
In einen erneut zu klärenden Frage ob Verjährung oder nicht, sollten die Mißbrauchsopfer ein entscheidendes Mitspracherecht haben. Gegen deren Willen dürfte es keine Verjährung geben Und es sollte hier nur noch einmal erwähnt werden, daß Mißbrauch nicht nur in kirchlichen Einrichtungen, sondern auch in staatlichen Schulen, und in allererster Linie in Familien weit verbreitet ist.
(3) qseqse · 08. März 2010
Verjährung muss nicht sein, da die Taten ja schon durch die Beichte wieder gelöscht wurden. Also hilft da auch keine längere Verjährung.
(2) k139774 · 08. März 2010
keine Verjährung für Kinderschänder!
(1) k10272 · 08. März 2010
"sowas" darf gar nicht verjähren.
 
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