(pressebox) Saarbrücken, 17.02.2017 - Bereits seit dem letzten Jahr gibt es für die Vermittler von Immobiliardarlehen die Erfordernis einer neuen Erlaubnis nach § 34i Gewerbeordnung (GewO). Noch für die Übergangszeit bis zum 21. März 2017 kann ein Darlehensvermittler auf der Basis seiner alten ...

Kommentare

Diese News wurde leider noch nicht kommentiert.
Hier kannst du einen Kommentar abgeben.
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News