(pressebox) Saarbrücken, 15.04.2014 - Unternehmen, die im Rahmen von grenzüberschreitenden Einsätzen Mitarbeiter ins Großherzogtum Luxemburg entsenden, können ab sofort ihren Meldepflichten leichter nachkommen. Das meldet die IHK Saarland. Im so genannten "é-detachement" könne die Entsendemitteilung ...