(lifepr) Düsseldorf, 22.08.2014 - Die Mieterin hatte die Erlaubnis, einen Hund in ihrer Mietwohnung zu halten. Ebenso hatte sie die Erlaubnis, den Garten des Mietshauses mit zu nutzen. Das Frauchen stellte daher im Gemeinschaftsgarten eine Hundehütte für ihren vierbeinigen Liebling auf. Das ging der ...