(lifepr) Düsseldorf, 29.10.2014 - Eine erhöhte Hundesteuer von 2.000 Euro pro Jahr für einen so genannten Listenhund ist erdrosselnd und damit unzulässig. Die Gemeinde erhob im verhandelten Fall für einen normalen Hund eine Hundesteuer von jährlich 75 Euro, hingegen für einen sogenannten Listenhund ...