Berlin (dpa) - Der Attentäter von Oslo, Anders Behring Breivik, könnte nach Auffassung norwegischer Juristen möglicherweise wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt werden. Hierfür käme Paragraf 102 des norwegischen Strafgesetzbuches zur Anwendung, der unter anderem die Verfolgung von ...

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