Essen (dpa) - Nach der unterlassenen Hilfeleistung bei einem zusammengebrochenen alten Mann in einer Essener Bankfiliale hat die Polizei Name und Anschrift der in Frage kommenden Bankkunden erhalten. Das Kreditinstitut habe eine Liste derjenigen erstellt, mit deren Karten im betreffenden Zeitraum ...

Kommentare

(20) saxxon · 01. November 2016
@19 daric, wenn nur ein Teil des Profils stimmt, bist Du sicherlich kein "Böser"! Mit 35 Jahren solltest Du aber weniger abfällige Worte -gerade heutzutage- im Zusammenhang mit Menschen schreiben (noch lieber wäre mir, Du denkst sie nicht einmal).
(19) k491 · 01. November 2016
Leute, mit keinem Wort habe ich mein eigenes Handeln in solch einer Situation beschrieben, ich habe lediglich eine andere Sichtweise aufgezeigt die erklärt; warum 80% der Menschen in so einer Situation nicht richtig reagieren. Deswegen bin *ich* jetzt der böse? Es gibt auch Menschen die in genau so einer Situation plötzlich zum Opfer wurden da sie ausgeraubt worden sind, weil sowas nur inszeniert wurde. Es gibt keinen vernünftigen Grund nicht zu helfen, aber dennoch ist in den Köpfen viel Angst.
(18) saxxon · 01. November 2016
@daric @12 Jetzt bin ich etwas irritiert! Du musst mir diesen Eintrag in Deinem Profil mal erklären oder ihn grundlegend ändern: "Kommentar: Die Menschen sind grob in drei Kategorien zu unterteilen: Die wenigen, die dafür sorgen daß etwas geschieht; die vielen, die zuschauen wie etwas geschieht - und die überwältigende Mehrheit, die keine Ahnung hat, was überhaupt geschieht."
(17) saxxon · 01. November 2016
Was bringt dieses Schubladen-Denken? Obdachlose kann man liegenlassen, bei allen Anderen ruft man an? Liebe Klammer, da liegt in einem gut beleuchteten Raum -unübersehbar- ein hilfloser Mensch! 112 kostenfrei anrufen ist das Mindeste! Die Zentrale weiß auch, ob schon angerufen wurde! Kenne ich auch mehrfach aus eigener Erfahrung, da ich zu denen gehöre, die lieber einmal mehr anrufen als zu wenig!
(16) k486637 · 01. November 2016
@12 Selbst wenn es ein Obdachloser gewesen wäre so hätte ein Anruf unter 112 niemanden weh getan. Wenn man sich nicht sicher ist ob derjenige nur betrunken oder doch bewusstlos ist sollte man immer den Notarzt anrufen. Niemand wird da jemanden Vorwürfe machen wenn es vllt. doch nur ein betrunkener Obdachloser ist und man den Notarzt informiert hat.
(15) raffaela · 01. November 2016
@12 Ganz ehrlich...dir möchte ich nicht im Mondschein begegnen! Wie kann man sich nur so herablassend über andere Menschen auslassen! Ein Obdachloser mit Gelumpe!.... Mir stellen sich wirklich die Nackenhaare! Ganz schnell kann man mal selbst in eine solche Lage geraten - auch du! Egal, wer da liegt. 112 ist die Notrufnummer. Den Rest (die Drecksarbeit, Lebensrettung) machen dann schon andere für dich.
(14) Stiltskin · 01. November 2016
@12 :Kritik? Warum? Du hast eine andere Sicht der Dinge. Aber es geht ja nun nicht nur um Obdachlose oder Betrunkene, so wie Du es schreibst, es geht auch, bzw gerade um Menschen die Opfer eines Unfalles, eines Überfalles werden, die auf Grund gesundheitlicher Probleme sofortiger Hilfe bedürfen. Und wenn dann Schaulustige Erste Hilfe Maßnahmen, Rettungskräfte behindern, sich durch dümmliche Sprüche hervor tun, und dadurch fahrlässig den Tod von Menschen in Kauf nehmen, ist das nicht hinnehmbar.
(13) k491 · 01. November 2016
[2/2] Bevor man nun irgendjemanden verurteilt, sollte schon zweifelsfrei nachgewisen sein, dass hier keine Uneindeutigkeit vorgelegen hat. Wenn es ganz offensichtlich ein Notfall war, will ich nichts gesagt haben, aber im Nachhinein eine große Welle machen und sich künstlich aufregen - das kann jeder.
(12) k491 · 01. November 2016
[1/2] Ich weiß das es gleich Kritik hagelt, aber mal ehrlich: Wer hat nachts in einer Großstadt noch nie einen obdachlosen gesehen, der sich an solchen Plätzen niederlässt zum schlafen. OK, i.d.R. erkennt man diese recht eindeutig an dem Gelumpe was die mit sich herum schleppen (ihr Hab und Gut), aber es wundert mich demnach nicht, wenn die Bevölkerung ingesamt betrachtet leich abgestumpft ist was solche herumliegenden betrunkenen Menschen betrifft.
(11) nadine2113 · 01. November 2016
Es ist nicht zu fassen, wie verroht viele Menschen mitlerweile sind! Ist das die zivilisierte Welt?
(10) Stiltskin · 31. Oktober 2016
Erste Hilfe- für mich eine Selbstverständlichkeit, die ich ebenfalls dann erwarte, wenn ich mich in einer Notlage befinde. Unbeachtet aller gängigen Paragraphen ist aber in der Tat eine zunehmende Verrohung und Gleichgültigkeit gegenüber Hilfsbedürftigen, in einer Notlage befindlichen oder Verunfallten Menschen festzustellen. Herumstehen, 'kluge Ratschläge' geben, Rettungskräfte behindern, filmen- einfach eine einzige Unverschämtheit. Dieser Personenkreis darf gerne zur Kasse gebeten werden.
(9) raffaela · 31. Oktober 2016
Wenn sich jemand um eine hilflose Person kümmert, dann kann ich ja mal fragen, ob ich noch Hilfe rufen soll! Wo ist das Problem? Heutzutage wird lieber das Elend mit dem smartphone gefilmt und im Internet veröffentlicht, als das Elend abzuwenden. Eine Welt, die mir nicht gefällt. ! Der Mann könnte vielleicht noch leben....
(8) Daggi · 31. Oktober 2016
Man lernt in jedem Erste Hilfe kurs, dass so lange die Erstversorgung zu erfolgen hat, bis der Rettungsdienst eintrifft.
(7) Mehlwurmle · 31. Oktober 2016
Hoffentlich gibt es eine sehr empfindliche Strafe!
(6) k463269 · 31. Oktober 2016
Richtig so, die ersten 4 sollen schön Ihre Strafe bekommen, wer nicht hilft, hat es nicht anders verdient
(5) tastenkoenig · 31. Oktober 2016
@4 : Davon ist ja auch nicht die Rede. Zitat letzter Absatz: "Es ist allerdings unklar, ob sie in dem Moment bereits wussten, dass der Rettungsdienst schon verständigt war. Dann sei ihr Handeln straffrei, sagte der Sprecher."
(4) k15728 · 31. Oktober 2016
@2 Natürlich darf man nicht einfach davon ausgehen. Ich sage ja nur: Wenn bereits der Rettungsdienst gerufen wurde, sich jemand bei dem alten Mann aufhält und man selber keine besseren medizinischen Kenntnisse hat, ist objektiv gesehen die Hilfeleistung durch mich nicht mehr erforderlich. Wie soll ich mich dann strafbar machen, wenn genau dies durch den Straftatbestand gefordert ist? Es steht ja eben nicht: "Wer nicht Hilfe leistet, ohne zu wissen, ob dies erforderlich ist".
(3) Thorsten0709 · 31. Oktober 2016
Egoismus und Ignoranz ist leider manchmal grenzenlos. Ein mehr an Miteinander und Empathie für andere wäre wünschenswert.
(2) tastenkoenig · 31. Oktober 2016
Man kann doch nicht einfach davon ausgehen, dass irgendjemand schon den Rettungsdienst gerufen haben wird und damit keine Erfordernis mehr besteht. Wenn das der Fall wäre, könnte man den Paragraphen einfach streichen.
(1) k15728 · 31. Oktober 2016
"Wer [...] nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich [...] ist, wird mit Freiheitsstrafe [...] oder mit Geldstrafe bestraft." Wenn der Rettungsdienst schon verständigt wurde, ist meine Hilfeleistung nicht mehr erforderlich. Hier steht nirgends, dass ich wissen muss, dass meine Hilfeleistung nicht mehr erforderlich ist. Nicht, dass ich es für richtig halte, aber warum sollten die dann bestraft werden können?
 
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