Hamburg (dpa) - An seiner Haustür hat ein Mann in Hamburg auf einen Eindringling geschossen und ihn tödlich verletzt. Der 25-Jährige sei nach dem Schuss in der Nacht zum Mittwoch mit seinem Komplizen geflüchtet und an einer nahen Straßenkreuzung zusammengebrochen, teilte die Polizei mit. Auch die ...

Kommentare

(64) k432031 · 17. Juli 2015
@63 Ich habe es vereinfacht und in Worten gebackt, die man ansonsten nur im NachmittagsAsozialenprogramm zuhören bekommt. Noch niedriger kann das Niveu doch nicht mehr absacken, das man noch nicht beinmal mehr der deutschen Sprache mächtig ist (Haare-einzel-am-ausreissen-und-verzeifeln)*
(63) axelnes · 17. Juli 2015
@62 jetzt hast Du dich auch mal endlich richtig ausgedrückt..!
(62) k432031 · 01. Juli 2015
Geht es endlich wieder mit dem Thema weiter, war noch nie so dankbar das Tunichtgut weiterkommentiert. Ich habe allgemein ein Problem mit der waffe im Haus. auser polizeibeamte, Jäger und Sportschützen sollte niemand eine Waffe besitzen. Und in diesem Fall ist es notwehr (Unbestritten) gewesen. Hätte er keine Waffe im Hause gehabt, wäre er nun vlt. Tod. Trotzdessen bin ich gegen Vigilantentum in welcher Form auch immer. Wer mich jetzt immernoch extra falsch verstehen will, hat Honig im Hirn.
(61) msch13 · 01. Juli 2015
und noch erstaunlicher: So muss beispielsweise niemand eine Körperverletzung hinnehmen, falls diese nur durch eine tödliche Abwehrhandlung zu verhindern ist.
(60) msch13 · 01. Juli 2015
@59 auch wenn wir sonst nicht in vielem konform gehen :-)Erstaunlicherweise unterscheidet sich dtsch Recht garnicht so sehr vom amerik. "stand your ground" oder der "Castle-Doktrin" aus Wikipedia: Der Notwehrübende hat zwar das relativ mildeste Mittel zu wählen, muss sich aber nicht auf Risiken bei der Verteidigung einlassen. Ebenso wenig ist er zu einer „schimpflichen Flucht“ verpflichtet, da das Recht dem Unrecht nicht weichen muss. <link>
(59) Tunichtgut · 01. Juli 2015
@57 danke für den tip... ganz klar ::: § 33 ... Überschreitung der Notwehr ... Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus +++ Verwirrung, Furcht oder Schrecken +++, so wird er nicht bestraft. ODER § 34 Rechtfertigender Notstand ... beides ist straffrei und in jedem falle gerechtfertigt
(57) msch13 · 01. Juli 2015
@56 Mitteilung der Polizei findest du direkt unter dem Bericht und ja, es sieht definitiv nach gerechtfertigter Notwehr aus
(56) Tunichtgut · 01. Juli 2015
@ all ... wie oft soll ich das noch erklären ... notwehr kann es gewesen sein, wenn ein unmittelbarer rechtswidriger angriff erfolgt ist ... aber es kann auch überzogene notwehr oder notstand gewesen sein (beides nicht strafbar, da er um sein leben bangen musste). kenne aber den polizeibericht nicht ... von selbstjustiz kann keine rede sein
(53) k437304 · 01. Juli 2015
mit dem eindringling habe ich absolut keinen mitleid. er trägt mitschuld das er tot ist!
(45) k432031 · 01. Juli 2015
@43 Mit der waffe in der Hand, verteidigt es sich auch gegen Unschuldige ziemlich leicht. Waffen gehören auf den Müll. Wer Selbstjustiz übt, ist gleichzusetzen dem Verbrechen, dessen man sich erwehren mag. Entweder haben wir eine Institution (Polizei), die alle Rechte dazu hat oder wir haben Bürgerwehren und Lynchjustiz, mehr gebe ich nicht zu bedenken, wer damit ein Problem hat, suche Kommentar @40 oder frage direkt den Baumwipfel.
(44) Kargam · 01. Juli 2015
@43 Es ist halt immer eine Frage der Situation. Auf jemanden schießen der dabei ist einen an zu greifen (wie hier geschehen), ist durchaus in Ordnung, wenn man sonst keine andere Option sieht, und da macht einem auch keiner Vorwürfe (zumindest keine berechtigten). Aber einem flüchtenden Einbrecher hinter schießen (wie in dem vorangegangenen Fall) geht gar nicht und ist schlicht und ergreifend Selbstjustiz, und wird vollkommen zurecht bestraft. Und ich denke darum ist es @42 auch gegangen.
(43) k10272 · 01. Juli 2015
@42 , warten wir mal auf deine tolle reaktionen, wenn dir sowas schlimmes mal passieren sollte....ich wünsche es keinem. richten u ablästern über andere kann man immer schnell.
(42) k432031 · 01. Juli 2015
Wer hier nichts begreift. Auf Baumwipfeln sitzend, sollte es sich von @38 Erklären lassen. Vlt. begreift er dann, wie wenig er begriffen hat, danke.
(41) Kargam · 01. Juli 2015
@39 Kann ich verstehen, da auf der Basis gerne die jenigen mit schwimmen die auch ohne Notwehrsituation so etwas selber regeln wollen, aber wie gesagt, das kann ich hier nicht erkennen in dem Artikel @40 So schlecht finde ich den Kommentar nicht, auch wenn er nicht ganz auf den aktuellen Fall passt. Bei dem anderen der kurz vorher den Einbrechern noch hinterher geschossen hat sehe ich die Situation ganz anders. Da hätte der Kommentar auch perfekt gepasst.
(39) k432031 · 01. Juli 2015
@38 Ich suchte nur ein Gegengewicht zu all den positiven Kommentaren zu geben und gebe das zu bedenken woran ich selber Denke wenn ich Nacht für Nacht meine Pankerkutte gegen Maske und Cape tausche und die Strassen meiner Fantasie von allem Übel reinwasche, den Ast in meinem Auge bemerke ich natürlich nicht:-)
(38) Kargam · 01. Juli 2015
@37 ... nur das es nach der Darstellung in dem Artikel einfach nur Notwehr war, und keine Selbstjustiz. Wir haben hier einen Hauseigentümer, der auf einen offensichtlich gewalttätigen Eindringling geschossen hat. Von Einbrecher kann man da ja schon nicht mehr reden, wenn jemand die Tür eintritt zu einem Haus, mit dem Wissen, das im Flur dahinter der Hauseigentümer steht. Ich glaube klarer kann es gar nicht sein.
(37) k432031 · 01. Juli 2015
...und wie PhoeniX aus der Asche erhebt sich die SelbstjustiZ, Vigilante übergriffe lassen unzählige Opfer Tod am wegesrand verwesen. Niemand mit Verstand traut sich jetzt noch auf die Strassen des Moppes und Justizia verliert jegliche Objektivität ob der willenlosen Gewalt gegen Unschuldige, Wehrlose und Massenmörder, nebeneinander ohne Unterschied an die Wand gestellt, endgelöst.
(36) k10272 · 01. Juli 2015
gut gemacht
(35) k468494 · 25. Juni 2015
Hat er gut gemacht. Der zwei Meter Riese versetzt niemanden mehr in Angst und Schrecken. So eine miese Ratte!
(34) Kargam · 25. Juni 2015
Nach aufmerksamen lesen des Artikels sieht das für mich eindeutig nach Notwehr aus. Der Einbrecher hat sich gewaltsam Zutritt verschafft, obwohl er wusste das jemand im Haus ist, und dann ist für mich klar, das er keinen einfachen Einbruch vor hatte, sondern ein Angriff auf die Bewohner zumindest zum Plan gehört hat. Von daher kann ich auch nicht erkennen, das der Schuss unverhältnismässig wäre. Das war ein Angriff auf Leib und Leben, und da darf auch tödliche Gewalt zur Abwehr eingesetzt werden
(33) ichundich · 24. Juni 2015
@32 genau. Das ist doch alles altes Zeugs, seit Erfurt und Winnenden wurden die Vorschriften stark verschärft. Selbst wenn du jemandem nur aus Spaß mal drohst, biste den Schein los. # Ich versteh immer nicht, warum die Leuts nicht mal das Gesetz anschauen, ist 2 Klicks entfernt. Ist bei jedem Thema so. Morgen wird wieder die altbekannte Sau durch mediale Dorf getrieben...die tut mir jetzt schon leid.
(32) Tunichtgut · 24. Juni 2015
@all...ich bin jäger und im panzerschrank lagern mehrere jagdgewehre und eine faustfeuerwaffe....auch auf eigenem grundstück muss waffe und munition getrennt sein und darf nicht irgendwie rumliegen,,,,wenn ich aus dem haus mit geladenen gewehr oder pistole gehe, darf auch die nicht geladen sein ...ansonsten kann ich die gleich abgeben (wenn ich erwischt werde)
(31) k85186 · 24. Juni 2015
Ich bin zumindest froh, daß ich meinen kleinen Waffenschein habe. Zugelassen für Schreckschuss, Reizstoff und Signal (PTB). Man darf die Waffen nicht bei öffentlichen Versammlungen, in Aufzügen oder bei öffentlichen Veranstaltungen führen. Ansonsten darf ich sie mitführen... Der ist unbefristet gültig... und man sollte sich so ein Ding nicht an den Kopf halten, wenn man abdrückt. Bis 1,5 Meter oder so könnte es gefährlich werden... (ich hab es noch nie ausprobiert ;)
(30) ichundich · 24. Juni 2015
@28 du sagst es. ## Normale Leute bekommen keine Waffe legal (um sie nur zuhause zu haben). # Problem ist aber, dass jede Waffe im Kampf verloren werden und gegen einen selbst eingesetzt werden kann.
(29) k45047 · 24. Juni 2015
@26 Richtig. Bei der Lagerung müssen Waffen und Munition getrennt weggeschlossen sein (oder man hat einen Safe mit höhrerer Schutzklasse) und das wird kontrolliert. Aber das Herumtragen im eigenen Haus oder auf dem eigenen Grundstück ist kein "Führen" im Sinne des Gesetzes und damit mit WBK möglich. Auch wenn einem das möglicherweise dann Diskussionen zum Thema Zuverlässigkeit einbringt, wenn es auffällt...
(28) DocTrax · 24. Juni 2015
@22 Es ist äußerst selten, dass mit einer legalen Waffe jemand erschossen wird - das passiert eher mit illegalen Waffen, die man dann auch nicht zuordnen kann. Der Mann befand sich in Lebensgefahr und darf sich deshalb entsprechend wehren. Ich sehe da jetzt keinen Grund deswegen das Waffengesetz zu verschärfen.
(27) egonbundy · 24. Juni 2015
@25, ich muß nicht davon ausgehen das der Einbrecher nur mit Wattebällchen mein Haus betreten will ! Lieber ER als ICH !
(26) ichundich · 24. Juni 2015
@24 na, dat kann so nich janz stimmen. Im NDR kam ein Bericht, wie und wo Kontrollen durchgeführt wurden (wird sehr unterschiedl. gehandhabt durch die Kreise). Interessant, jeder konnte früher Knarren im Versand bestellen. Daher stammen auch viele dieser Teile.
(25) Stiltskin · 24. Juni 2015
@24. Das mag so sein wie Du es schreibst. Und genau das ist etwas, was generell verboten werden müsste. Sofern die Waffe nicht auf einem Schießstand genutzt wird, sollten Waffe und Munition getrennt voneinander aufbewahrt werden müssen. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, denn ändert sich nichts, hat er eine anteilige Schuld, wenn ein Mensch gewaltsam zu Tode kommt. In manchen Fällen, wenn sich ein Schütze auf Notwehr beruft, bleibt ein bitterer Beigeschmack ob ungeklärter Tatumstände.
(24) k45047 · 24. Juni 2015
@14 Die Einschränkung beim Führen von Waffen gilt nicht auf dem eigenen Grundstück. Da darfst du auch mit Waffenbesitzkarte für Sportschützen ständig mit geladener Waffe im Holster durch die Gegend rennen, wenn du das willst.
(23) k299135 · 24. Juni 2015
@22 Nun, da der gewaltsame Zutritt erst beim zweiten Klingeln stattgefunden hat, ist das vorherige Polizei rufen ebenfalls wieder vom Tisch. Ich bin eh der Meinung, dass ich jeden nach meinem Gutdünken von meinem Eigentum vertreiben kann, sobald dieser sich unerlaubt darauf befindet.
(22) Stiltskin · 24. Juni 2015
@20. Das ist deine Spekulation- mehr nicht. Denn auf jeden Fall- ja, ich würde, nachdem jemand versucht hat,sich (gewaltsam) Zutritt zu meinem Eigentum zu verschaffen, unverzüglich die Polizei anrufen und um einen Einsatz vor Ort bitten. Und ergänzend- was den Besitz von Schusswaffen in privatem Eigentum betrifft, stehe ich diesem sehr kritisch gegenüber. Auf jeden Fall müssten die Kriterien für Besitz und Lagerung von Waffen drastisch verschärft werden.
(21) msch13 · 24. Juni 2015
Geht man von den Angaben des Polizeiberichtes aus handelt es sich definitiv um einen gerechtfertigten Fall von Notwehr insbesondere auch, weil der Schuss im Hausflur fiel und sich gewaltsam Zutritt zum Haus verschafft wurde bzw dieses noch im Gange war
(20) k299135 · 24. Juni 2015
@19 Würdest du nach einem Besuch unter fahrigem Vorwand die Polizei rufen, weil die eventuell nochmal auftauchen könnten? Wohl nicht. Deswegen kann man meines Erachtens die 15 Minuten Zeitspanne nicht einrechnen.
(19) Stiltskin · 24. Juni 2015
@15. Ich habe nicht behauptet, dass der Einsatz einer Schusswaffe generell falsch wäre- im Gegenteil, ich habe diese Möglichkeit ja durchaus ins Spiel gebracht. Aber der Hausbesitzer hätte ja zwischenzeitlich die Polizei alarmieren können (15 Min. zw. 1. und 2. Kontakt mit den Einbrechern). Und hätte der Hausbesitzer, nachdem er auf einen der Einbrecher in Notwehr geschossen hat, auch auf den zweiten, flüchtenden Täter geschossen, wäre das keine Notwehr mehr gewesen.
(18) k299135 · 24. Juni 2015
@16 Das "wenn" kannst du dir durch Lesen des Polizeiberichtes selbst beantworten.
(17) quak · 24. Juni 2015
Richtig so ....... schade das er den anderen nicht auch noch erwischt hat.
(16) Tunichtgut · 24. Juni 2015
kenne zwar keine genauen details, gehe aber eher von ... § 33 Überschreitung der Notwehr oder aber ... § 34 Rechtfertigender Notstand aus...wenn das stimmt, wie von @15 geschrieben (2 x nachts klingeln) dürfte das durchaus zutreffen....
(15) k299135 · 24. Juni 2015
@14 Wenn zu nachtschlafender Zeit aber zwei Mal kurz nacheinander bei mir geklingelt wird (und das erste Mal schon mit einer merkwürdigen Ausrede), wäre ich auch bewaffnet und vorsichtig.
(14) Stiltskin · 24. Juni 2015
Nichts genaues weiß man nicht. Zum einen gibt es selbstverständlich das Recht auf Notwehr, um Leben und Eigentum mit verhältnismäßigen Mitteln zu schützen. und das dürfte u.U auch den Einsatz einer Schusswaffe bedeuten. Laut TV Berichten ist der Mann Sportschütze und somit legal im Besitz von Schusswaffen. Eigenartig ist nur, dass er die Waffe anscheinend griffbereit hatte. Denn eigentlich müssen Waffe und Munition getrennt voneinander sicher verwahrt sein.
(13) tastenkoenig · 24. Juni 2015
Wenn die Darstellung sich als richtig erweist, dann scheint es Notwehr gewesen zu sein. Merkwürdig finde ich das geschilderte Verhalten der Einbrecher. Normalerweise würde man annehmen, dass sie sich ein anderes Ziel suchen, nachdem sie festgestellt haben, dass jemand anwesend ist. Hatten sie etwas Konkretes im Auge, oder ging es um etwas ganz anderes?
(12) Das_Ding · 24. Juni 2015
Interessant währe auch gewesen ob die Waffe legal ist. schlimm das der arme mann nun damit leben muss einen Menschen getötet zu haben. Dabei spielt es überhaupt keine rolle ob es Notwehr oder volle absicht war. Tod ist Tod. Damit ist sicherlich nicht leicht umzugehen... es sei denn du gehörst der ISIS an. Ich hoffe das der Bürger alle erdenklichen Hilfestellungen bekommt um es besser verarbeiten zu können. Er wollte doch nur 2 Leben und das eigentum schützen. respekt an den Herrn
(11) eledil · 24. Juni 2015
Wer sich in Gefahr begibt,kommt drin um....
(10) watchi · 24. Juni 2015
@9: Haftbefehl wird bei Flucht- oder Verdunkelungsgefahr erlassen. Warum sollte ein 63-jähriger fliehen, der einen festen Wohnsitz hat, mit seinem hochbetagten und pflegebedürftigen Vater zusammen wohnt? Wenn alles so passiert ist, wie in der Meldung beschrieben, dann war sein Handeln Notwehr. Beileid für den Verstorbenen empfinde ich nicht, eher Genugtuung. Er steht als Warnung für all die anderen Überfallenen und Ausgeraubten.
(9) axelnes · 24. Juni 2015
So lange niemand das Gegenteil beweist gilt die Geschichte des Schützen und dann war es Notwehr. Man kann davon ausgehen das jemand der Gewalttätig in dein Haus einbricht, dir auch weh tun wird. Das ist Notwehr. Und wäre der angeschossene Täter nicht geflüchtet hätte er vielleicht gerettet werden können. Ich glaube nicht das Rennen eine Schusswunde verbessert. Alleine die Tatsache das die Staatsanwaltschaft auf ein Haftbefehl verzichtet ist schon sehr bezeichnend.
(8) k432031 · 24. Juni 2015
Ergebnis der Wirtschaftorientierten Politk ist das aufflammen von Vigilantentum, traurige Mörderische Welt die wir uns da erschaffen...!
(7) k17595 · 24. Juni 2015
Der arme Umverteiler! Bei seiner schwierigen Arbeit wird er auch noch beschossen.
(6) Tunichtgut · 24. Juni 2015
q5 hi TEX...habe ich auch schon dran gedacht, aber habe leider noch nichts genaues gefunden
(5) k85186 · 24. Juni 2015
@4: Er hat versucht, einzubrechen. Er wurde angeschossen, ist geflüchtet und 200m weiter zusammengebrochen... wird schon so gewesen sein.
(4) Tunichtgut · 24. Juni 2015
dürfte schwierig sein, den angriff nachzuweisen...die verhältnismässigkeit der mittel ist auch nicht gegeben und 200 m vom haus entfernt ist auch komisch.... aber mit den einbrüchen wird es immer schlimmer---und dank unserer kuscheljustiz bei eigentumsdelikten wird sich da auch nichts ändern.....,aö sehen, was die gemaueren untersuchungen der polizei ergeben
(3) Lady_Clarissa · 24. Juni 2015
Wer in mein Haus eindringt und nicht von mir eingeladen wurde hat da auch nichts zu suchen, und ich muss von einem Angriff auf meine Person ausgehen.
(2) flowII · 24. Juni 2015
200m vom haus entfernt ist aber wohl nicht mal mehr durch die castle doctrine gedeckt
(1) k12134 · 24. Juni 2015
Tja,falsches Haus hat der Einbrecher ausgesucht...
 
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