(lifepr) Düsseldorf, 19.10.2016 - Hartz-IV-Empfänger müssen ihr Einfamilienhaus samt Grundstück verkaufen, wenn es nach den Regeln des Sozialgesetzbuchs zu viel Wohnfläche hat. Mit dieser Entscheidung wies das Bundessozialgericht in Kassel (BSG) die Klage einer Familie aus dem Landkreis Aurich ab. ...

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