(pressebox) Krefeld, 28.08.2014 - Kosten für Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten an einem vom Eigentümer selbst bewohnten Haus waren bislang nicht steuerlich geltend zu machen. Von Ausgaben, wie zum Beispiel die für einen neuen Heizkessel im Eigenheim, wollte das Finanzamt nichts wissen. Und ...