(pressebox) München, 02.10.2014 - Die Arzthaftung steht aus Patientensicht rechtlich auf zwei Beinen: Einmal kann der Arzt aus Delikt, beispielsweise wegen Körperverletzung, haften, zum zweiten gegebenenfalls aus einer Verletzung gegen die Pflichten aus dem Behandlungsvertrag. Die Frage, wen die ...

Kommentare

Diese News wurde leider noch nicht kommentiert.
Hier kannst du einen Kommentar abgeben.
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News