(pressebox) Hannover, 05.03.2015 - In Deutschland sorgt eine spezielle Rechtslage dafür, dass man als WLAN-Betreiber belangt werden kann, wenn jemand anderes den Internetzugang für illegale Aktivitäten nutzt. Das hauseigene WLAN sollte man deshalb nicht ohne Sicherheitsvorkehrungen mit fremden ...