(lifepr) Stuttgart, 24.10.2014 - Kündigen Vermieter wegen Eigenbedarfs, sollten sie nicht sofort eine Räumungsklage erheben, wenn die Mieter einen einvernehmlichen Auszugstermin vereinbaren wollen. Andernfalls riskieren sie, dass sie auf den Prozesskosten sitzen bleiben. Die Wüstenrot Bausparkasse, ...