(lifepr) Berlin, 24.06.2014 - Wer an einem gesetzlichen Feiertag von einer Geschwindigkeitsmessanlage gemessen und mit einem Bußgeld belegt wird, könnte nach einem neuen Urteil des Amtsgerichts Wuppertal nun freigesprochen werden. Liegt nämlich die Messstelle in der Nähe einer Schule und ist die ...