Hannover (dpa) - Der Solidaritätszuschlag für die ostdeutschen Bundesländer ist verfassungswidrig. Das entschied das niedersächsische Finanzgericht. Es verwies die Klage eines leitenden Angestellten deswegen zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der 37-Jährige klagt gegen die ...