Aachen (dpa) - Erleidet ein Dachdecker durch die Sonne eine bösartige Hautveränderung, ist dies als Berufskrankheit anzuerkennen. Das Aachener Sozialgericht gab einem Dachdecker Recht, der 40 Jahre lang zum Teil ungeschützt in der Sonne gearbeitet hatte und krank wurde. Die Berufsgenossenschaft ...