Freiburg (dpa) - Kehrtwende im sogenannten Maultaschen-Fall: Im Prozess um eine fristlose Kündigung wegen des Diebstahls von sechs Maultaschen hat das baden-württembergische Landesarbeitsgericht der betroffenen Altenpflegerin und ihrem ehemaligen Arbeitgeber einen Vergleich empfohlen. Die Freiburger ...