Freiburg (dpa) - Kehrtwende im sogenannten Maultaschen-Fall: Im Prozess um eine fristlose Kündigung wegen des Diebstahls von sechs Maultaschen hat das baden-württembergische Landesarbeitsgericht der betroffenen Altenpflegerin und ihrem ehemaligen Arbeitgeber einen Vergleich empfohlen. Die Freiburger ...

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